Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim und Justingen, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Es ist zwar allbereits in Unserer ausgekündeten Fürstl. Lands-Ordnung Tit. CX. §. 13. die weisliche Vorsehung beschehen, daß ein jeder Unterthan seine Tauben in den dreyen Saaten allwegen drey Wochen einsperren solle ... Nachdeme aber ob dieser zu sorgfältigen Abwendung des durch die in allzugroßer Frequenz haltenden Feld-Tauben dem Zehend- und Gült-Herrn, und vornehmlich jedem Innhaber der Güter zugehenden grossen Schadens abzweckenden Verordnung nicht so sträcklich, wie es seyn sollen, bis anhero gehalten ... worden: Als ist Unser gnädigster zumahlen sehr ernstlicher Befehl, in Zukunfft nicht nur die in Unserer Fürstl. Lands-Ordnung vorgeschriebene 3. Saaten, sondern auch die Erndzeit mit jedesmahliger 3. wöchiger Einsperrung der Feld-Tauben ... auf das genaueste zu beobachten ...

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Format: eBook
Language:German
Published: [Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Verlag nicht ermittelbar] [1754]
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Institution: Bavarian State Library
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