An die Röm. Käys. Mayestät Allerunderthänigst. und wohlgegründetes Gutachten und Bedencken Von deren Hochlöbl. Käyserl. Cammergericht zu Speyer über den in Instrumento pacis enthaltenden §. de Indaganda wie und welcher Gestalt durch einen gewissen der Billichkeit ähnlichen modum die intentirte actiones wieder die jenige Debitores so bey diesem vorgeschwebten Kriegsleuften umb das Ihrige kommen oder mit übermeßigen usuris beschweret worden, terminirt, und denen daraus entstehenden, dem gemeinen Wesen selbst schädlichen Ungelegenheiten zubegegnen [et]c. Allergehorsambst übergeben, in Regenspurg, den 16. Augusti. Anno M.DC.LIII.
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Corporate Author: | Heiliges Römisches Reich Reichskammergericht |
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Other Authors: | Ferdinand IV., Heiliges Römisches Reich, König |
Format: | eBook |
Language: | German |
Published: |
[S.l.]
1653
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Subjects: | |
Online Access: | kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei |
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Institution: | Bavarian State Library |
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Published: (1653) -
An die Röm: Kays. May. Allerunderthänigst. und wohlgegründetes Gutachten und Bedencken. Von deren Hochlöbl. Kayserl. Cam[m]ergericht zu Speyer uber den in Instrumento pacis enthaltenden §. de Indaganda wie und welcher Gestalt durch einen gewisen der Billichkeit ähnlichen modum die intentirte actiones wider die jenige Debitores so bey disem vorgeschwebten Kriegsläufften umb das Ihrige kommen oder mit ubermässigen usuris beschweret worden, terminirt, und denen darauß entstehenden, dem gemeinen Wesen selbst schädlichen Ungelegenheiten zubegegnen, [et]c. Allergehorsambst ubergeben, in Regenspurg, den 16. Augusti
Published: (1653) -
An die Röm. Käys. Mayestät Allerunterthänigst und wohlgegründetes Gutachten und Bedencken Von deren Hochlöbl. Käyserl. Cammergericht zu Speyer über den in Instrumento pacis enthaltenden § de Indaganda wie und welcher Gestalt durch einen gewissen der Billichkeit ähnlichen modum die intentirte actiones wieder die jenige Debitores so bey diesem vorgeschwebten Kriegsleuften umb das Ihrige kommen oder mit übermeßigen usuris beschweret worden, terminirt und denen daraus entstehenden, dem gemeinen Wesen selbst schädlichen Ungelegenheiten zubegegnen etc. ; Allergehorsambst übergeben in Regenspurg, den 16. Augusti
Published: (1653) -
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