Wegelin, S. (1833). Die Feuerordnung oder Allgemeine Vorschriften wie sich Jedermann im Umgange mit Feuer und Licht sicher stellen und im Nothfalle helfen und retter solle: Nebst Angabe zweckmässiger Löschmittel für Feuer- und Sprinkenarbeiter, Ortsvorsteher, und Häuserbesitzer usw. bei Huber und Compagnie.
Chicago Style (17th ed.) CitationWegelin, Salomon. Die Feuerordnung Oder Allgemeine Vorschriften Wie Sich Jedermann Im Umgange Mit Feuer Und Licht Sicher Stellen Und Im Nothfalle Helfen Und Retter Solle: Nebst Angabe Zweckmässiger Löschmittel Für Feuer- Und Sprinkenarbeiter, Ortsvorsteher, Und Häuserbesitzer Usw. St. Gallen ; Bern: bei Huber und Compagnie, 1833.
MLA (9th ed.) CitationWegelin, Salomon. Die Feuerordnung Oder Allgemeine Vorschriften Wie Sich Jedermann Im Umgange Mit Feuer Und Licht Sicher Stellen Und Im Nothfalle Helfen Und Retter Solle: Nebst Angabe Zweckmässiger Löschmittel Für Feuer- Und Sprinkenarbeiter, Ortsvorsteher, Und Häuserbesitzer Usw. bei Huber und Compagnie, 1833.