Text this: Auszug aus den Untersuchungsakten des mit höchstem Hofdekret vom 12. Jänner 1828, Hofzahl 89, wegen des wiederholten Verbrechens des Meuschelmordes und des Diebstahls, zum Tode verurtheilten Wenzl Worel, welcher in Nachachtung des 450.§ St. G. I. Theil, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird