(1828). Auszug aus den Untersuchungsakten des mit höchstem Hofdekret vom 12. Jänner 1828, Hofzahl 89, wegen des wiederholten Verbrechens des Meuschelmordes und des Diebstahls, zum Tode verurtheilten Wenzl Worel, welcher in Nachachtung des 450.§ St. G. I. Theil, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Gedruckt bei Franz Geržabek neben der eisernen Thür im halb goldenen Rad.
Chicago Style (17th ed.) CitationAuszug Aus Den Untersuchungsakten Des Mit Höchstem Hofdekret Vom 12. Jänner 1828, Hofzahl 89, Wegen Des Wiederholten Verbrechens Des Meuschelmordes Und Des Diebstahls, Zum Tode Verurtheilten Wenzl Worel, Welcher in Nachachtung Des 450.§ St. G. I. Theil, Zur Allgemeinen Kenntniß Gebracht Wird. [Praha]: Gedruckt bei Franz Geržabek neben der eisernen Thür im halb goldenen Rad, 1828.
MLA (9th ed.) CitationAuszug Aus Den Untersuchungsakten Des Mit Höchstem Hofdekret Vom 12. Jänner 1828, Hofzahl 89, Wegen Des Wiederholten Verbrechens Des Meuschelmordes Und Des Diebstahls, Zum Tode Verurtheilten Wenzl Worel, Welcher in Nachachtung Des 450.§ St. G. I. Theil, Zur Allgemeinen Kenntniß Gebracht Wird. Gedruckt bei Franz Geržabek neben der eisernen Thür im halb goldenen Rad, 1828.