Style de citation APA (7e éd.)

Meurer, N. (1566). CammergerichtsOrdnung vnd Proceß: Neben allerley deßselben Formen vnd Exemplarn, Allen so sich solchs hochlöblichen vnd höchsten der Teutschen Nation Gerichts, in der Practica vnd Handlungen zu gebrauchen, Sonderlich aber den jungen angehenden Practicanten, vnd denen so diesem Juditio zu weit entsessen, zu wissen vnd zu verstehen hoch von nöten vnd nütz. durch Georg Raben, Sigmund Feyrabend, vnd Weygand Hanen Erben.

Style de citation Chicago (17e éd.)

Meurer, Noe. CammergerichtsOrdnung Vnd Proceß: Neben Allerley Deßselben Formen Vnd Exemplarn, Allen so Sich Solchs Hochlöblichen Vnd Höchsten Der Teutschen Nation Gerichts, in Der Practica Vnd Handlungen Zu Gebrauchen, Sonderlich Aber Den Jungen Angehenden Practicanten, Vnd Denen so Diesem Juditio Zu Weit Entsessen, Zu Wissen Vnd Zu Verstehen Hoch Von Nöten Vnd Nütz. Gedruckt zu Franckfurt am Main: durch Georg Raben, Sigmund Feyrabend, vnd Weygand Hanen Erben, 1566.

Style de citation MLA (9e éd.)

Meurer, Noe. CammergerichtsOrdnung Vnd Proceß: Neben Allerley Deßselben Formen Vnd Exemplarn, Allen so Sich Solchs Hochlöblichen Vnd Höchsten Der Teutschen Nation Gerichts, in Der Practica Vnd Handlungen Zu Gebrauchen, Sonderlich Aber Den Jungen Angehenden Practicanten, Vnd Denen so Diesem Juditio Zu Weit Entsessen, Zu Wissen Vnd Zu Verstehen Hoch Von Nöten Vnd Nütz. durch Georg Raben, Sigmund Feyrabend, vnd Weygand Hanen Erben, 1566.

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