Naeve, J. K. (1717). Jus Patrum, Oder das Vater-Recht: Und die daraus entstehende Schuldigkeit und Befugnüsse bey der Kinder Heyrath, Handel in- und ausserhalb Gerichts, ... Item derselben Erb-Recht und Succession in allodial-und Lehn-Gütern, auch auf was masse die väterliche Gewalt aufhöret, oder verlohren wird, So wohl was dem Vater-Recht ähnlich, Als Einkindschafften, Gan-Erbschafften und dergleichen, Wie in der Vorrede mit mehrern zu sehen, ... Nebst einem vollkommenen Register. Bey Conrad Stösseln.
Chicago Style (17th ed.) CitationNaeve, Johann Karl. Jus Patrum, Oder Das Vater-Recht: Und Die Daraus Entstehende Schuldigkeit Und Befugnüsse Bey Der Kinder Heyrath, Handel in- Und Ausserhalb Gerichts, ... Item Derselben Erb-Recht Und Succession in Allodial-und Lehn-Gütern, Auch Auf Was Masse Die Väterliche Gewalt Aufhöret, Oder Verlohren Wird, So Wohl Was Dem Vater-Recht ähnlich, Als Einkindschafften, Gan-Erbschafften Und Dergleichen, Wie in Der Vorrede Mit Mehrern Zu Sehen, ... Nebst Einem Vollkommenen Register. Chemnitz: Bey Conrad Stösseln, 1717.
MLA引文Naeve, Johann Karl. Jus Patrum, Oder Das Vater-Recht: Und Die Daraus Entstehende Schuldigkeit Und Befugnüsse Bey Der Kinder Heyrath, Handel in- Und Ausserhalb Gerichts, ... Item Derselben Erb-Recht Und Succession in Allodial-und Lehn-Gütern, Auch Auf Was Masse Die Väterliche Gewalt Aufhöret, Oder Verlohren Wird, So Wohl Was Dem Vater-Recht ähnlich, Als Einkindschafften, Gan-Erbschafften Und Dergleichen, Wie in Der Vorrede Mit Mehrern Zu Sehen, ... Nebst Einem Vollkommenen Register. Bey Conrad Stösseln, 1717.