Karel V., ř. c. (1562). Des aller durchleuchtigsten, großmechtigsten, vnüberwindlichsten Keyser Karls des Fünfften, vnd des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichtsordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg vnd Regenspurg, in jaren dreissig vnd zwey vnd dreissig gehalten, auff gericht vnd beschlossen. Durch Dauidem Zephelium, Johan Raschen, vnnd Sigmunden Feyerabend.
Chicago Style (17th ed.) CitationKarel V., římskoněmecký císař. Des Aller Durchleuchtigsten, Großmechtigsten, Vnüberwindlichsten Keyser Karls Des Fünfften, Vnd Des Heyligen Römischen Reichs Peinlich Gerichtsordnung, Auff Den Reichßtägen Zu Augspurg Vnd Regenspurg, in Jaren Dreissig Vnd Zwey Vnd Dreissig Gehalten, Auff Gericht Vnd Beschlossen. Gedruckt zu Franckfurt am Main: Durch Dauidem Zephelium, Johan Raschen, vnnd Sigmunden Feyerabend, 1562.
ציטוט MLAKarel V., římskoněmecký císař. Des Aller Durchleuchtigsten, Großmechtigsten, Vnüberwindlichsten Keyser Karls Des Fünfften, Vnd Des Heyligen Römischen Reichs Peinlich Gerichtsordnung, Auff Den Reichßtägen Zu Augspurg Vnd Regenspurg, in Jaren Dreissig Vnd Zwey Vnd Dreissig Gehalten, Auff Gericht Vnd Beschlossen. Durch Dauidem Zephelium, Johan Raschen, vnnd Sigmunden Feyerabend, 1562.