Kundmachung. Das Stadt-Commando sowohl als die Regierung haben bereits durch die öffentlich bekannt gemachten Verordnungen vom 21. und 22. d. F. das hiesige Publicum auf seine wesentliche Pflicht, zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (...) Wien, den 26. Junius 1809. Ferdinand Graf von Bissingen-Nippenburg, Regierungs-Präsident. Augustin Reichmann von Hochkirchen, Vice-Präsident. Ferdinand Edler von Nespern, Regierungs-Rath