Kuhn, J. F. (1840). Das Preußische Forst- und Jagdrecht, nebst den gesetzlichen Bestimmungen über Ausübung der Fischerei: Zunächst für Corpsjäger, Schützen, Forsteleven, Waldwärter und angehende Jäger, wie auch für Kreisbehörden, Justizbeamte, Forstbeamte, Rittergutbesitzer, Oekonomen, und überhaupt für Waldbesitzer, auch Jagd- und Fischereiberechtigte. Quedlinburg [u.a.]: Basse.
Chicago Style CitationKuhn, Johann Friedrich. Das Preußische Forst- Und Jagdrecht, Nebst Den Gesetzlichen Bestimmungen über Ausübung Der Fischerei: Zunächst Für Corpsjäger, Schützen, Forsteleven, Waldwärter Und Angehende Jäger, Wie Auch Für Kreisbehörden, Justizbeamte, Forstbeamte, Rittergutbesitzer, Oekonomen, Und überhaupt Für Waldbesitzer, Auch Jagd- Und Fischereiberechtigte. Quedlinburg [u.a.]: Basse, 1840.
MLA CitationKuhn, Johann Friedrich. Das Preußische Forst- Und Jagdrecht, Nebst Den Gesetzlichen Bestimmungen über Ausübung Der Fischerei: Zunächst Für Corpsjäger, Schützen, Forsteleven, Waldwärter Und Angehende Jäger, Wie Auch Für Kreisbehörden, Justizbeamte, Forstbeamte, Rittergutbesitzer, Oekonomen, Und überhaupt Für Waldbesitzer, Auch Jagd- Und Fischereiberechtigte. Quedlinburg [u.a.]: Basse, 1840.