Saur, A. (1615). Breviarium iuris, daß ist ein nützliches Handbüchlein und kurtzer Außzug gemeiner Sachen, so täglich in Gerichts und Rechtsstetten, auch sonsten in Rathschlägen vorfallen: Hiebevor durch einen Cantzler seinem Sohn zum underricht geschrieben. Frankfurt a. M.
Chicago Style CitationSaur, Abraham. Breviarium Iuris, Daß Ist Ein Nützliches Handbüchlein Und Kurtzer Außzug Gemeiner Sachen, so Täglich in Gerichts Und Rechtsstetten, Auch Sonsten in Rathschlägen Vorfallen: Hiebevor Durch Einen Cantzler Seinem Sohn Zum Underricht Geschrieben. Frankfurt a. M, 1615.
MLA CitationSaur, Abraham. Breviarium Iuris, Daß Ist Ein Nützliches Handbüchlein Und Kurtzer Außzug Gemeiner Sachen, so Täglich in Gerichts Und Rechtsstetten, Auch Sonsten in Rathschlägen Vorfallen: Hiebevor Durch Einen Cantzler Seinem Sohn Zum Underricht Geschrieben. Frankfurt a. M, 1615.