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Saur, A. (1615). Breviarium iuris, daß ist ein nützliches Handbüchlein und kurtzer Außzug gemeiner Sachen, so täglich in Gerichts und Rechtsstetten, auch sonsten in Rathschlägen vorfallen: Hiebevor durch einen Cantzler seinem Sohn zum underricht geschrieben. Frankfurt a. M.

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Saur, Abraham. Breviarium Iuris, Daß Ist Ein Nützliches Handbüchlein Und Kurtzer Außzug Gemeiner Sachen, so Täglich in Gerichts Und Rechtsstetten, Auch Sonsten in Rathschlägen Vorfallen: Hiebevor Durch Einen Cantzler Seinem Sohn Zum Underricht Geschrieben. Frankfurt a. M, 1615.

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Saur, Abraham. Breviarium Iuris, Daß Ist Ein Nützliches Handbüchlein Und Kurtzer Außzug Gemeiner Sachen, so Täglich in Gerichts Und Rechtsstetten, Auch Sonsten in Rathschlägen Vorfallen: Hiebevor Durch Einen Cantzler Seinem Sohn Zum Underricht Geschrieben. Frankfurt a. M, 1615.

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