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Ludovici, J. F. (1709). Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. zu Hall und der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung zum Peinlichen Proceß: Darinnen, Wie sich der Richter bey vornehmender Untersuchung und inquisition in Peinlichen Sachen, so woll auch der inquisit und dessen Defensor bey führung der zustehenden Defension den gantzen Proceß hindurch verhalten müsse, von stück zu stück ohne einmischung theoretischer unnützer fragen gezeiget, Auch dabey Der Sächsische und gemeine Proceß iederzeit genau gegen einander gehalten wird. Nebst Einem Anhang, Von der Arth, die Acten und Registraturen in Peinlichen Sachen zu verfertigen, auch die Acten zu excerpiren und in Gerichten zu referiren (Die andere Auflage, so in etlichen Stücken verbessert.). Halle: Waysen-Haus.

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Ludovici, Jacob Friedrich. Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. Zu Hall Und Der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung Zum Peinlichen Proceß: Darinnen, Wie Sich Der Richter Bey Vornehmender Untersuchung Und Inquisition in Peinlichen Sachen, so Woll Auch Der Inquisit Und Dessen Defensor Bey Führung Der Zustehenden Defension Den Gantzen Proceß Hindurch Verhalten Müsse, Von Stück Zu Stück Ohne Einmischung Theoretischer Unnützer Fragen Gezeiget, Auch Dabey Der Sächsische Und Gemeine Proceß Iederzeit Genau Gegen Einander Gehalten Wird. Nebst Einem Anhang, Von Der Arth, Die Acten Und Registraturen in Peinlichen Sachen Zu Verfertigen, Auch Die Acten Zu Excerpiren Und in Gerichten Zu Referiren. Die andere Auflage, so in etlichen Stücken verbessert. Halle: Waysen-Haus, 1709.

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Ludovici, Jacob Friedrich. Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. Zu Hall Und Der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung Zum Peinlichen Proceß: Darinnen, Wie Sich Der Richter Bey Vornehmender Untersuchung Und Inquisition in Peinlichen Sachen, so Woll Auch Der Inquisit Und Dessen Defensor Bey Führung Der Zustehenden Defension Den Gantzen Proceß Hindurch Verhalten Müsse, Von Stück Zu Stück Ohne Einmischung Theoretischer Unnützer Fragen Gezeiget, Auch Dabey Der Sächsische Und Gemeine Proceß Iederzeit Genau Gegen Einander Gehalten Wird. Nebst Einem Anhang, Von Der Arth, Die Acten Und Registraturen in Peinlichen Sachen Zu Verfertigen, Auch Die Acten Zu Excerpiren Und in Gerichten Zu Referiren. Die andere Auflage, so in etlichen Stücken verbessert. Halle: Waysen-Haus, 1709.

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